AGB und Stornierungsbedingungen

für die Ferienwohnung Old Town Apartment - Präsenzgasse 9 - 78628 Rottweil - Inh. Michael Paj

für die Ferienwohnung Apartment No. 121 - Oberndorferstr. 121 - 78628 Rottweil - Inh. Monika Paj

  1. Anmeldung, Buchungsbestätigung = verbindliche Reservierung
    1.1.
    Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt im Old Town Apartment oder Apartment No. 121 bieten Sie uns den Abschluss des Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Mietvertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung/ Rechnung/ Mietvertrag).
    1.2.
    Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung/ Rechnung/ den Mietvertrag, die/der alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Ferienwohnung enthält.
  2. Bezahlung
    2.1.
    Bei Erhalt der Buchungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung. Sie beträgt 100% des Mietpreises für den gebuchten Aufenthalt im Apartment. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
    2.2.
    Wenn bis 14 Tage vor Mietantritt 100% des Mietpreises nicht bezahlt wurde, kann der Vertrag vom Vermieter aufgelöst werden. Er kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Absatz 6) verlangen. 
  3. Leistungen, Preise
    3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/ Rechnung/ dem Mietvertrag.
    3.2.
    Mietverlängerung: Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar vor Ort zu zahlen; bei rechtzeitigem Zahlungseingang ist auch die Zahlung per Überweisung möglich.
    3.3.
    Der Vermieter behält sich vor dem Mieter eine verspätete Abreise (Check-out) oder Anreise außerhalb des angegebenen Zeitfensters (Check-in) in Rechnung zu stellen. Die Gebühr für eine Anreise außerhalb des angegebenen Zeitfensters sowie für einen späteren Check-out beträgt mindestens € 15,- je Fall. Reist/reisen der/die Gast/Gäste so spät ab, dass eine Weitervermietung an diesem Tag unmöglich ist oder die Folgebuchung deshalb storniert werden muss, trägt/tragen der/die Gast/Gäste den Umsatzausfall in voller Höhe.
    3.4.
    Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit einer Gebühr von mindestens 150,00 € in Rechnung gestellt. Kann Die Ferienwohnung aufgrund der Schäden, die durch das Rauchen entstanden sind (auch: Geruchsbelästigung), nicht vermietet werden, erhöht sich diese Gebühr um den Betrag des Mietausfalls. Ein Mietausfall kann auch dann vorliegen, wenn für den auf die besagte Vermietung folgenden Tag/ folgende Tage keine Reservierungen vorlagen: Aufgrund der Schäden durch das Rauchen steht die Ferienwohnung nicht für die Vermietung zur Verfügung und kann daher nicht auf den Vermietungsportalen zur Vermietung angeboten werden.
    3.5. Bei Verstoß gegen das Verbot von Haustieren (z. B. Hund, Katze, Vogel,…) wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 150,00 € in Rechnung gestellt. Hat das Haustier einen Schaden in der Ferienwohnung verursacht, addiert sich zur Reinigungsgebühr die Summe für die Begleichung des Schadens. 
    3.6. Verbot von weiteren Personen: Das Apartment darf nur von der in der Buchungsbestätigung/ Rechnung/ dem Mietvertrag angegebenen Anzahl an Personen bewohnt werden. Für weitere Personen ist ggf. ein zusätzlicher Betrag zu entrichten. Werden zusätzliche Personen dem Vermieter nicht spätestens beim Check-in mitgeteilt und der vereinbarte Rechnungsbetrag entrichtet, ist das als vertragswidriges Verhalten seitens des Gastes/ der Gäste zu werten und kann entsprechende Maßnahmen (siehe Absatz 8) nach sich ziehen. 
    3.7. Bei Schlüsselverlust/ -beschädigung werden mindestens 250,00 € in Rechnung gestellt. Beschließt die Hausverwaltung die Schließanlage zu tauschen, entspricht der Betrag in der Höhe mindestens dem Betrag, der dem Vermieter durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Hausverwaltung in Rechnung gestellt wird. Der Betrag in Höhe von 250,00 € ist sofort bei Türöffnung fällig. Sollte ein Schlüsseldienst beauftragt werden, trägt/ tragen diese Kosten ebenfalls der Gast/ die Gäste.
    3.8. Bei Aussperren wird eine Servicegebühr in Höhe von 40,00 € sofort bei Türöffnung fällig. Wird ein Schlüsseldienst beauftragt, weil z. B. eine Türöffnung durch den/die Eigentümer/in nicht möglich ist (sei es aus technischen bzw. organisatorischen oder sonstigen Gründen), trägt/tragen diese Kosten der Gast/ die Gäste. 
    3.9.
    Die Abrechnung der Mini Bar erfolgt über die aufgestellte Kasse (Sparschwein).
    3.10.
    Die Bearbeitungsgebühr für nachträgliche Rechnungserstellung, z. B. beim Verstoß gegen das Rauchverbot, bei verspäteter Abreise, bei falscher Abrechnung der Mini Bar, bei Schäden an der Ferienwohnung, etc. beträgt mindestens 10,00 € je Fall. 
  4. Besondere Hinweise zu den Ferienwohnungen
    4.1.
    Bettwäsche, Handtücher, Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis enthalten. Das Apartment darf nur von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung/ Rechnung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Buchungsbestätigung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel ist die Wohnung am Anreisetag im Zeitraum zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen, außer es ist mit dem Vermieter schriftlich etwas davon Abweichendes vereinbart worden. Steht der Mieter innerhalb des Zeitfensters von 16:00 bis 20:00 Uhr nicht für die Wohnungsübergabe/ den Check-in zur Verfügung, ist die Anreise (Check-in) erst am darauffolgenden Tag zu den eben genannten Check-in-Zeiten möglich. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit außerhalb dieser Zeiten (gegen Gebühr) anzureisen sowie nach der Check-out-Zeit abzureisen, jedoch hat der Mieter hierauf keinen Rechtsanspruch. Es bedarf der Vereinbarung mit dem Vermieter. 
    4.2.
    Jeder Mieter/ Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und mit vollständigem Inventar zurück zu übergeben. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden umgehend zu melden und zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für eventuelle Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar nach Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückgegeben worden sind.
    4.3.
    Der Mieter hat die Anweisungen der Hausordnung, die in der Wohnung ausliegt, strikt einzuhalten. Am Abreisetag sind vom Mieter seine persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Müll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen/ abgetrocknet in den Küchenschränken zu verstauen, die Wohnung ist besenrein zu verlassen.
    4.4. Die Ferienwohnung darf zu Zwecken der Wartung/ Reinigung auch in Abwesenheit des Gastes/ der Gäste, vom/von der Eigentümer/in und/ oder von ihm/ihr beauftragten Personen betreten werden.
  5. Mitwirkungspflicht und Haftung
    Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.   
  6. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Folgende Entschädigungen sind hierfür an den Vermieter zu leisten (Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.): 100 % des Gesamtmietpreises. Bis zum Anreisetag kann der Mieter beantragen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Der Vermieter kann dem Wechsel in der Person widersprechen.
    Gelingt es, das Objekt an einen anderen Mieter zu vermieten, so reduziert sich die Zahlungspflicht des stornierenden Mieters um die aus dem neuen Mietvertrag erzielten Vermietungserlöse (Einnahmen abzüglich eventueller zusätzlicher Aufwendungen des Vermieters, z. B. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 10,00 €, Portal-Gebühren, zusätzliche Anfahrten zum Vermietungsobjekt sowie zusätzliche Reinigungsaufwendungen, etc.).
    Bei späterer Anreise oder verfrühter Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
  7. Reise-Versicherung
    Zur Vermeidung der unter 6. entstehenden Unannehmlichkeiten wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Ersatzreise-Versicherung der ERGO Reiseversicherung (oder einer vergleichbarer Reiseversicherung) empfohlen. Link: https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/index.html
  8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
    8.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Hausfrieden trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich der Gast und/oder seine Begleiter/ Gäste vertragswidrig verhält/verhalten. Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.
    8.2. Der Vermieter kann vom Vertrag zurück treten, wenn er das Apartment nicht entsprechend der Angebotsbeschreibung vermieten kann und der Vermieter dies nicht verschuldet hat, z. B. aufgrund höherer Gewalt und deren Auswirkungen, aufgrund technischer Störungen, eines Wasserschadens, Schäden durch den Vormieter, etc. Bereits angezahlte Beträge werden an den Mieter zurück gezahlt. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen Kosten.
  9. Haftung
    Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bedingungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der dreifachen an den Vermieter bezahlten Mietbeträge.
  10. Allgemeines
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
    2. Gerichtsstand ist Rottweil
    3. Vermieter Old Town Apartment: Michael Paj Präsenzgasse 9 78628 Rottweil Deutschland
    4. Vermieter Apartment No. 121: Monika Paj Oberndorferstr. 121 78628 Rottweil Deutschland